Förderrichtlinien

Hier noch mal etwas ausführlicher, was geht und was nicht geht.
Am besten lest Ihr Euch das durch und druckt außerdem den Ausschreibungstext für Euren Träger oder die Erwachsenen, die Euch unterstützen, aus.

Welche Projekte können gefördert werden?

Wenn Euer Projekt gefördert werden soll, muss es zuerst ein paar Bedingungen erfüllen.

Euer Projekt kann:

  • Zukunftsfragen und -visionen thematisieren,
  • sich mit Demokratie und Toleranz beschäftigen,
  • Engagement und Beteiligung von Jugendlichen in den Vordergrund stellen,
  • die Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen junger Menschen anstreben,
  • ein Beitrag zu den ab Dezember 2009 ausgeschriebenen Wettbewerben sein,
  • sich mit Europa und dem europäischen Gedanken auseinandersetzen,
  • einen regionalen, nationalen oder internationalen Austausch beinhalten.

Was ist Voraussetzung für eine Förderung?

Euer Projekt kann gefördert werden, wenn

  • das Projekt dem inhaltlichen Anliegen des Förderprogramms entspricht,
  • junge Menschen (also Ihr) freiwillig teilnehmen und maßgeblich an Planung und Organisation des Projekts beteiligt sind, 
  • die Ergebnisse der Projektarbeit fortlaufend oder abschließend auf lokaler Ebene sowie in geeigneter Weise auf dem Jugendevent Prora10 im September 2010 öffentlich präsentiert werden,
  • mindestens 5 junge Menschen beteiligt sind,
  • die Beteiligten mindestens 14 Jahre alt sind,
  • die Finanzierung nicht aus anderen Mitteln abgesichert werden kann und
  • das Projekt noch nicht vor der Zusage einer Bewilligung begonnen hat.

Welche Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen?

Ein Projekt, das

  • rassistischem, fremdenfeindlichem, antisemitischem Gedankengut oder der Diskriminierung von Minderheitengruppen Vorschub leistet,
  • sich negativ auf die Gleichstellung von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern auswirkt,
  • inhaltlich oder organisatorisch Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen besitzt,
  • zu Gewalt aufruft oder Gewalt verherrlicht,
  • die Teilnehmer politisch-ideologisch oder religiös instrumentalisiert
    ist von der Förderung ausgeschlossen.

Wer und Was genau kann gefördert werden?

  • Gefördert werden können Vereine, Verbände, Kommunen, Hochschulen, kirchliche Organisationen und andere gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
  • Förderfähig sind Ausgaben für Verbrauchs- und pädagogisches Arbeitsmaterial, Reisekosten, Honorare, Verpflegung, Übernachtung und Miete.
  • Investitionen über 150 € (netto) und Personalausgaben sind nicht förderfähig.


Ausschreibungstext

Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. Förderverein prora03 e.V. Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie Mecklenburg-Vorpommern e.V. Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern